Weit reichendes Urteil für Jugendfußballtrainer

In Hamburg wurde jetzt der Trainer eines siebenjährigen Kindes, das durch einen Umsturz des Fußballtors zu Tode gekommen ist, wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht war der Meinung, dass der tödliche Unfall hätte vermieden werden können.

 

 

Der Kippschutz ist unabdingbar und kann Leben retten!

Der Kippschutz ist unabdingbar und kann Leben retten!

 

Im Mai 2013 wurde der kleine Kicker von einem 200 kg schweren Fußballtor erschlagen. Eigentlich hatte alles den Anschein eines tragischen Unfalls. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat den Fall allerdings als vermeidbar eingeschätzt und den 26-jährigen Trainer des Opfers wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 420 € (60 Tagessätze zu jeweils 7 €) verurteilt. Damit ist die Amtsrichterin auch ganz der Forderung der Staatsanwaltschaft nachgekommen. Der Arbeitslosigkeit des Verurteilten ist die milde Strafe geschuldet, da sich die Tagessatzhöhe bei Geldstrafen stets nach dem Einkommen des Angeklagten richtet.

 

Die Verteidigung hingegen hatte in ihrem Plädoyer darauf abgezielt, den Vorfall als tragischen Unfall einzustufen und verlangte einen Freispruch. Die Richterin akzentuierte in ihrer Urteilsbegründung, dass es in diesem Verfahren nur Verlierer gebe. Nicht nur der kleine Junge und dessen Familie, sondern auch der Angeklagte. Dennoch folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft vollumfänglich.

 

Die Vorsitzende war der Meinung, dass man den Unfall hätte verhindern können, da der Trainer seine C-Jugendspieler schlecht instruiert habe bezüglich des Aufbaus der Fußballtore. Dabei hat sich der Betreuer nicht an die Leitlinien des Hamburger Fußballverbandes gehalten, gleiches gilt für die Empfehlungen der Sportministerkonferenz bezüglich des Sportgerätetransportes.

 

Beim Training schossen die Kinder auf ein Tor, das zuvor eigens zu Übungszwecken umgekippt worden war. Einige Jungen versuchten jetzt nach dem Training das Tor wieder aufzustellen. Das siebenjährige Opfer hängte sich dabei an die Torlatte, daraufhin kippte der Kasten wieder um und begrub den Jungen unter sich. Dabei trug das Kind so schwere Kopfverletzungen davon, dass es noch am selben Tag verstarb.

 

Während die Kinder sich um das Tor kümmerten, räumte der Trainer Leibchen und Bälle weg. Die Richterin kritisierte ebenso wie die Staatsanwaltschaft, dass sich der Übungsleiter beim Abbau der Trainingsutensilien nicht ausreichend um seine Spieler gekümmert habe. Die Jungen hätten von ihm beim Wiederhinstellen des Tores beaufsichtigt werden müssen. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls erst einen von zwei Wochenendlehrgängen zum Jugendtrainer hinter sich gebracht habe und sein Erfahrungsschatz noch zu gering gewesen sei. Er habe zudem erst nach dem tragischen Unglück von den Empfehlungen der Sportministerkonferenz und des Hamburger Fußballverbandes erfahren.

 

Die Verteidigerin des Trainers hatte kurz vor der Verkündung des Urteils neue Beweisanträge gestellt, dabei wollte sie unter anderem den U21-Nationaltrainer Horst Hrubesch als Zeugen laden, dieser empfehle schließlich auf der Website des Deutschen Fußballbundes das Training mit umgekippten Toren.

 

Rechtlich gesehen ist der Trainer nach dem gegen ihn verhängten Urteil jetzt vorbestraft, es folgt ein Eintrag ins Bundeszentralregister. Nicht aufgeführt wird der Urteilsspruch dagegen im polizeilichen Führungszeugnis, das beispielsweise oft bei Bewerbungen vorgezeigt werden muss. Das untere Limit für einen Führungszeugniseintrag bewegt sich bei einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen.

 

Nach dem Prozess monierte die Verteidigerin die Signalwirkung des Urteils auf ehrenamtliche Trainer und Betreuer. In Zukunft könnte dieses Urteil eine Abschreckung für Mitglieder der Sportvereine sein und diese von ehrenamtlicher Arbeit abhalten. Nicht thematisiert wurde, ob das Urteil auch auf eventuelle Ehrenamtliche-Versicherungen auswirkt.

 

Solch ein tragisches Unglück passiert leider immer wieder in Deutschland, da viele Trainer es immer noch nicht als erforderlich betrachten, die Tore entsprechend gegen das Umkippen zu sichern. Jeder Verein sollte über Kippschutz für Fußballtore verfügen, wie ihn der Profishop von Teamsportbedarf.de im Angebot hat. Beim Kippschutz für Fußballtore von Teamsportbedarf.de handelt es sich um Stahlgewichte, die befüllt werden können. Sie werden auf die hintere Torstange gelegt und sind aus Feuer verzinktem Stahl hergestellt.

 

Bei Teamsportbedarf.de sind diese Gewichte nicht nur als fahrbare, sondern auch als stationäre Option erhältlich. Vor Ort kann das Gewicht dann zum Beispiel mit Quarzsand befüllt werden, die mobile Variante bietet dann ein Gesamtgewicht von 75 kg, die stationäre Option bringt befüllt 70 kg auf die Waage.

 

Die komplette Stirnseite kann zum Befüllen gelöst werden, somit kann der Kippschutz innerhalb kurzer Zeit problemlos und schnell befüllt werden. Durch die extrabreiten Rollen wird ein zu starkes Eindrücken des Kippschutzes verhindert, was bei feuchten Böden oft der Fall ist.